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Richtige Sperrmüll-Entsorgung: Regeln und Verbote

Richtige Sperrmüll-EntsorgungRichtige Sperrmüll-Entsorgung: Regeln und Verbote - Bild: © checker #36005745 – stock.adobe.com

Von der durch gelegenen Matratze über verrostete Fahrräder bis hin zu in die Jahre gekommenen Möbeln: In jedem Haushalt fallen regelmäßig Gegenstände an, die nicht mehr benötigt werden. Für die Mülltonne sind Matratzen & Co. natürlich viel zu groß.

Sperrmüll: Was ist das?

Jede Kommune oder Gemeinde legt selbst fest, welche Abfälle im Einzelnen in den Sperrmüll gehören.

Generell bezieht sich Sperrmüll jedoch auf sperrige Haushaltsgegenstände oder andere große Objekte, die Verbraucher nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.

In aller Regel gehört Elektroschrott in den Sperrmüll, darunter Waschmaschinen, Bildschirme oder Fernseher. Beispiele für Metallschrott sind Lattenroste, Metallregale oder Fahrräder. Zu Altholz gehören unter anderem Laminat, zerlegte Holzmöbel oder Holztüren. Des Weiteren müssen Koffer, Polstermöbel, Teppiche, Dachrinnen, Textilien oder Matratzen oder Sperrmüll entsorgt werden.

Sperrmüll
Jede Kommune oder Gemeinde legt selbst fest, welche Abfälle im Einzelnen in den Sperrmüll gehören – Bild: © biggi62 #239625058 – stock.adobe.com

Diese Abfälle gehören nicht in den Sperrmüll

Kleinteile sind kein Sperrmüll. Deshalb sollten Verbraucher lose oder in Tüten verpackten Müll in einfachen Mülltonnen entsorgen. Dieser Kategorie gehören unter anderem Kinderspielzeug, Tapetenreste, Geschirr oder Altkleider an. Baustellenabfälle wie Bauschutt, Isoliermaterial, Fenster oder Türen sind kein Sperrmüll.
Außerdem gelten mineralische Abfälle wie Badkeramik und Natursteinplatten nicht als Sperrmüll. Sonderabfälle wie Leuchtstoffröhren, Lösemittel, Altöl, Baum- und Heckenschnitt oder Batterien werden als Sperrmüll auch nicht abgeholt.

Diese Abfälle gehören nicht in den Sperrmüll
Baustellenabfälle wie Bauschutt, Isoliermaterial, Fenster oder Türen sind kein Sperrmüll – Bild: © philipk76 #143833731 – stock.adobe.com

Wissenswertes zur Sperrmüllentsorgung

Verbraucher können Entsorgungsunternehmen beauftragen, um alte Möbel wie Matratzen, Kleiderschränke oder Sofas abzuholen. Im Regelfall vereinbaren alle Beteiligten einen Abholtermin, zu dem der Sperrmüll vor der Haustür abgestellt wird.

Es gibt keine bundeseinheitlichen Regelungen zu der Frage, wann und wo Sperrmüll abgestellt werden darf.

Einige Gemeinden gestatten es, Sperrmüll auf der Straße abzustellen. In anderen Kommunen ist eine Abholung auf dem Gehweg erlaubt. Verbraucher sind gut beraten, sich beim Ordnungsamt oder der Gemeinde über alle Einzelheiten zu erkundigen.
Die richtigen Ansprechpartner geben ebenfalls darüber Auskunft, wann der Müll im öffentlichen Raum platziert werden darf. Gemäß Straßenverkehrsordnung darf Sperrmüll nicht einfach auf die Straße gestellt werden. Wer dieser Regel nicht folgt, begeht aufgrund einer Verkehrsgefährdung eine Ordnungswidrigkeit.

Rechtswidrige Handlung

Viele Verbraucher legen den Sperrmüll bereits mehrere Tage vor dem vereinbarten Abholtermin an Ort und Stelle ab. Diese Handlung ist jedoch rechtswidrig. Offiziell dürfen Verbraucher den Müll erst am Tag der Abholung ab 6 Uhr morgens nach draußen räumen. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist am Vortag ab 20 Uhr.

Sperrmüll an der Straße
Viele Verbraucher legen den Sperrmüll bereits mehrere Tage vor dem vereinbarten Abholtermin an Ort und Stelle ab. Diese Handlung ist jedoch rechtswidrig – Bild: © Ronald Rampsch #222957561 – stock.adobe.com

Kosten für Sperrmüll

In vielen Städten und Gemeinden ist die Abholung von Sperrmüll nicht kostenlos. In einigen Orten gibt es sogar feste Termine, an denen der Sperrmüll kostenfrei abgeholt wird.

Wer eine Abholung des Sperrmülls außerhalb dieser Termine wünscht, muss für diesen Abholservice zumeist bezahlen.

In anderen Städten ist es üblich, den Sperrmüll stets bei Bedarf anzumelden. Einige Kommunen zahlen die Entsorgung einmal pro Jahr selbst. Andere Kommunen fordern stets eine Gebühr. Die Höhe der Abrechnungssumme richtet sich zumeist nach der Menge.
Die Höhe der Kosten fällt je nach Entsorgungsunternehmen und Gemeinde unterschiedlich aus. Entsorgungskosten für den ersten Kubikmeter an Sperrmüll variieren zwischen 30 und 50 Euro. Jeder zusätzliche Kubikmeter kostet in etwa fünf Euro. Je nach Inhalt werden für einen kompletten Container zwischen 200 und 1.000 Euro in Rechnung gestellt.

Verpflichtungen für Mieter

Laut Deutschem Mieterbund ist es legitim, Mietern Sperrmüll- und Entrümpelungskosten über die Betriebskostenabrechnungen anfallende Gebühren aufzuerlegen. Diese Kosten sind unter dem Posten der Müllbeseitigung aufgeführt. Gemäß Betriebskostenverordnung sind Vermieter ebenfalls dazu berechtigt, Kosten für Müllbeseitigung und die Straßenreinigung gegenüber ihren Mietern umzulegen.

Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs mit dem Aktenzeichen VIII ZR 137/09 müssen Mieter auch Kosten für die Müllbeseitigung bezahlen, falls Mieter ihren Sperrmüll ohne Genehmigung auf einer Gemeinschaftsfläche abstellen.

Verpflichtungen für Mieter beim Sperrmüll
Laut Deutschem Mieterbund ist es legitim, Mietern Sperrmüll- und Entrümpelungskosten über die Betriebskostenabrechnungen anfallende Gebühren aufzuerlegen – Bild: © Gina Sanders #46200932 – stock.adobe.com

Gibt es eine Höchstgrenze für Sperrmüll?

Die Menge für Sperrmüll ist limitiert.

Je nach Stadt oder Kommune ist die Höchstgrenze jedoch unterschiedlich geregelt.

Einige Gemeinden sprechen von „haushaltsüblichen Mengen“. In anderen Regionen ist es gestattet, bis zu einer kompletten Zimmereinrichtung abzustellen.

Sperrmüllentsorgung vor dem Haus: Mögliche Alternativen

Viele Gemeinde bieten Alternativen zur klassischen Sperrmüllentsorgung vor der eigenen Haustür. Eine häufige Option sind speziell für Sperrmüll eingerichtete Sammelplätze, um keine Gehwege oder Straßen zuzustellen. Zudem finden Verbraucher in vielen Regionen Deutschlands Recycling- oder Wertstoffhöfe. Ein Vorteil dieser Entsorgungsstellen ist die Möglichkeit, den Sperrmüll kostenfrei abzugeben. Nachteilig ist hingegen, dass Verbraucher den Sperrmüll selbst zu den Entsorgungsstellen bringen müssen.

Sperrmüllentsorgung vor dem Haus
Viele Gemeinde bieten Alternativen zur klassischen Sperrmüllentsorgung vor der eigenen Haustür – Bild: © Ronald Rampsch #225825327 – stock.adobe.com

Entsorgung von Sperrmüll über den Hausmüll

Optional steht es jedermann frei, den Sperrmüll in Eigenregie mit einem Schredder zu zerkleinern. Können die Einzelteile klein genug zerlegt werden, spricht nichts dagegen, den Sperrmüll auch im Restmüll zu entsorgen. Dennoch sollten Verbraucher berücksichtigen, dass sie nicht sämtlichen Sperrmüll mit dieser Methode entsorgen dürfen.

Gefährden die Gegenstände die Umwelt, sind sie für die Restmülltonne ein Tabu.

Dazu gehören unter anderem Batterien oder Computer. Die meisten Gemeinden untersagen es, Bauschutt, Kühlschränke oder sanitäre Anlagen über Sperrmüll zu entsorgen.
Außerdem gehören Autoreifen, Autobatterien, elektronische Geräte und Schadstoffe wie Lacke, Farben oder andere Chemikalien nicht in den Sperrmüll.

Fremden Sperrmüll mitnehmen: Ist das legitim?

Die meisten Menschen haben ein Problem damit, wenn sich Sammler an ihrem Sperrmüll vergreifen. Aus rechtlicher Perspektive ist diese Handlung jedoch Diebstahl.
Rein rechtlich gehört Sperrmüll automatisch zum zuständigen Abfallunternehmen, sobald der Sperrmüll auf der Straße abgestellt wurde. In einigen Ortschaften tragen Eigentümer jedoch so lange die Verantwortung für den Sperrmüll, bis die Entsorgungsunternehmen den Müll abholen.