Haus & Garten

Wohnen im Kleingarten: legal oder illegal?

Wohnen im Kleingarten: legal oder illegal?Wohnen im Kleingarten: legal oder illegal? - Bild: © Christina Kohnen #107243154 – stock.adobe.com

Bis vor einigen Jahren betrachteten die meisten Menschen den Kleingärten als Synonym für deutsche Spießigkeit. Das Klischee des typischen Kleingartens reichte vom Gartenzwerg über die Hollywoodschaukel auf der Terrasse bis hin zum veralteten Jägerzaun.
Galt Lästern über Kleingärten zu dieser Zeit als absolut gesellschaftstauglich, erleben die grünen Oasen seit einigen Jahren einen bis dahin ungeahnten Boom.

Kleingärten – beliebter denn je

Heute sind Kleingärten gefragter denn je. Die Gärten sind sogar so beliebt, dass Interessenten zum Teil mit anderen Bewerbern um die idyllischen Fleckchen Erde konkurrieren.

Immer mehr Großstädter wünschen sich eine Oase der Ruhe im Grünen, deren Pacht nur wenig Geld kostet und die im Idealfall auch erntefrisches Gemüse abwirft.

Schließlich trifft es den Nerv der Zeit, zu wissen, die eigenen Speisen eigenhändig gezüchtet zu haben.

Kleingärten beliebter denn je
Die Gärten sind sogar so beliebt, dass Interessenten zum Teil mit anderen Bewerbern um die idyllischen Fleckchen Erde konkurrieren – Bild: © C. Schüßler #535311160 – stock.adobe.com

Herzstück des Gartens

Das Herzstück jedes Kleingartens ist die Laube, die sich auf nahezu jedem Schrebergartengrundstück befindet. Damit geht das Bestreben nach Bescheidenheit einher, das immer mehr Menschen in ihrem Alltag nahtlos in die Tat umsetzen. Tiny Häuser anstatt großer Villen treffen den Nerv der Zeit.
Immer mehr Menschen gehen dazu über, auf wenigen Quadratmetern zu leben. Liegt es deshalb nicht auf der Hand, dass viele Kleingarten-Besitzer ihren Lebensmittelpunkt in ihre grüne Wohlfühloase verlegen möchten?

Laube Herzstück des Gartens
Das Herzstück jedes Kleingartens ist die Laube, die sich auf nahezu jedem Schrebergartengrundstück befindet – Bild: © Christin Lola #379672265 – stock.adobe.com

Ein Rückzugsort, aber kein Wohnraum

Diese Frage muss leider verneint werden. Wie Experten vom Bundesverband Deutscher Gartenfreunde betonen, ist die Laube ausschließlich der kleingärtnerischen Nutzung vorbehalten. In erster Linie sollte die Gartenlaube dafür genutzt werden, um sich nach anstrengender Gartenarbeit auszuruhen oder Gartengeräte und Liegestühle darin unterzustellen.

Allerdings darf das Refugium nach § 3 Bundeskleingartengesetz nicht für dauerhaftes Wohnen eingerichtet sein.

Gesetzlich sind Bauwerke vorgeschrieben, die als einfache Ausführung maximal 24 Quadratmeter groß sind – einschließlich einem überdachten Freisitz.

Einfache Ausführung – reine Interpretationssache?

Es gibt allerdings keine pauschalen Empfehlungen zu der Frage, welche Anforderungen eine „einfache Ausführung“ erfüllen muss.
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist unter anderem die Infrastruktur der jeweiligen Kleingartenanlage. Doch auch bei einem bestehenden Strom-, Toiletten- und Wasseranschluss darf sich eine Gartenlaube nicht zum Wohnsitz wandeln. Hauptsächlich dient ein Kleingarten deshalb der Rasenpflege sowie dem Anbau von Obst und Gemüse.

Laube einfache Ausführung
Es gibt allerdings keine pauschalen Empfehlungen zu der Frage, welche Anforderungen eine „einfache Ausführung“ erfüllen muss – Bild: © Bumann #593549960 – stock.adobe.com

Historische Einblicke

Dieser Anspruch geht auf die Anfänge der Kleingartenbewegung zurück. Die Idee des Kleingartens entstand im 19. Jahrhundert im Zeitalter der Industrialisierung, als mehrere hunderttausend Menschen ihren Lebensmittelpunkt in Städte verlagerten.

Diese Entscheidung trafen sie, um sich bei der Arbeit in Fabriken ihr Geld zu verdienen.

Unter katastrophalen Arbeits- und Wohnbedingungen hielten sie nach einem kleinen grünen Fleckchen Ausschau, um trotz des stressigen Alltags neue Kraft zu tanken. Die Kleingärten nutzten sie, um vitaminhaltige Nahrungsmittel anzubauen.

Wohnen nur in Ausnahmefällen

Bei einigen wenigen Ausnahmen ist das Wohnrecht in den Gartenparzellen noch nicht verboten. Diese Lauben entstammen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, als es in immer mehr zerstörten Städten an Wohnraum mangelte. Die Genehmigung geht jedoch verloren, wenn die betroffenen Pächter ihre Parzelle abgeben. All diese Regelungen gelten jedoch ausschließlich für dauerhaftes Wohnen.

Das bedeutet, dass die Vereinssatzung keine gelegentliche Übernachtung in einer lauen Sommernacht oder nach einem ausgiebigen Partyabend verbietet.
Auch tagsüber ist es durchaus reizvoll, seine Freizeit im eigenen Garten zu verbringen und von den Vorzügen der Gartenlaube zu profitieren. Schließlich ist ein Kleingarten ein inspirierender Ort, um seiner täglichen Arbeit nachzugehen oder einfach mal für wenige Stunden offline zu gehen.