Finanzen

Reform der privaten Altersvorsorge

Reform der privaten AltersvorsorgeReform der privaten Altersvorsorge - Bild: ©Monster Ztudio #438541735 – stock.adobe.com

Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag eine Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Das bisherige Riester-Sparen soll dadurch ersetzt werden. Für die staatlich geförderte private Altersvorsorge sollen Sparer zwischen verschiedenen Varianten mit unterschiedlichen Risiken wählen können.

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge

Die Bundesregierung sieht mit der Reform der privaten Altersvorsorge ein transparentes, gut erklärbares und kostengünstiges Angebot an privaten Altersvorsorgeprodukten vor. Eine breite Bevölkerungsschicht soll motiviert werden, in die private Altersvorsorge zu investieren, um sich im Alter ihren Lebensstandard zu sichern.

Die geltenden Kriterien für die bisherige Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrags werden neu gefasst.

Die Produkte sollen in der Ansparphase höhere Renditen erzielen können. Sicherheitsorientierte Garantieprodukte mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase sollen ebenso angeboten werden wie ein zertifiziertes und förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantie.

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bild: ©Stihl024 #1348723289 – stock.adobe.com

Warum wird die Riester-Rente reformiert?

Die Riester-Rente steht seit Jahren in der Kritik und wird immer unattraktiver. Diese Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wurde 2002 von der rot-grünen Koalition eingeführt und nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) benannt. Sie sollte eine Antwort auf die Senkung des Rentenniveaus sein.

Mit der Riester-Rente sollten die Verluste in der gesetzlichen Rente kompensiert werden. Jeder Arbeitnehmer und Beamte sollte über eine private Altersvorsorge verfügen, die mit Zulagen und Steuervorteilen vom Staat gefördert wird.

Die Zahl der Riester-Verträge stieg nach der Einführung schnell an, doch ist diese Entwicklung seit 2018 rückläufig.

Zahlreiche Verträge, die nach der Einführung der Riester-Rente abgeschlossen wurden, werden nicht mehr aktiv bespart.

Hohe Kosten, komplizierte Regelungen bei der Förderung und geringe Renditen sind Gründe, warum die Riester-Rente als private Altersvorsorge nicht mehr attraktiv ist. Für die Anbieter der Riester-Rente war es aufgrund der Regelung, mindestens die eingezahlten Beträge und die staatlichen Zulagen zu garantieren, schwierig, das Geld gewinnbringend am Kapitalmarkt anzulegen.

Riester Rente steht seit Jahren in der Kritik
Die Riester-Rente steht seit Jahren in der Kritik und wird immer unattraktiver – Bild: ©insta_photos #427525558 – stock.adobe.com

Sparmodelle nach der Reform

Für die staatlich geförderte private Altersvorsorge sind künftig drei Varianten mit unterschiedlichen Risiken möglich:

  • Altersvorsorge-Depot mit einer Garantie von 100 Prozent
  • Altersvorsorge-Depot mit einer Garantie von 80 Prozent
  • Altersvorsorge-Depot ohne Garantie

Bei den Produkten mit Garantie wird garantiert, dass die eingezahlten Beträge und die staatlichen Zulagen zu 100 beziehungsweise zu 80 Prozent ausgezahlt werden.

Abhängig von ihrer Risikobereitschaft können Sparer wählen, ob sie für mögliche höhere Gewinne bereit sind, ein höheres Risiko einzugehen oder ihr Kapital absichern möchten und dafür mit einer niedrigeren Rendite zufrieden sind.

Ein Depot ohne Garantie eignet sich für jüngere Sparer. Ähnlich wie bei Aktien bringt die langfristige Anlage Vorteile und gute Gewinnchancen. Diejenigen, die schon näher am Renteneintritt sind, können ein Depot mit Garantie wählen. Bei einem Standarddepot dürfen die Anbieter nicht mehr als ein Prozent Gebühren verlangen.

Zusätzlich zu den Angeboten von Banken, Versicherungen oder Fonds ist ein staatliches Produkt vorgesehen. Allerdings steht noch nicht fest, wer die Verantwortung dafür übernehmen soll.

Was passiert mit den alten Riester-Verträgen?

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann ihn weiterhin besparen und dafür die alte Förderung erhalten.

Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass Sparer mit ihrem alten Vertrag in das neue System wechseln können.

Details liegen dafür noch nicht vor.

Staatliche Förderung für die neuen Produkte

Zulagen und Steuervorteile wird es auch nach der Reform geben, doch gelten dafür andere Regelungen. Zulagen sind nicht mehr vom Einkommen des Sparers abhängig, sondern von den eingezahlten Beträgen. Dafür gilt eine Staffelung:

  • Die ersten eingezahlten 360 Euro im Jahr werden mit 50 Cent pro Euro staatlich gefördert. Die staatliche Förderung dafür entspricht maximal 180 Euro im Jahr.
  • Eine Förderung von 25 Cent pro Euro wird für Einzahlungen zwischen 360,01 Euro und 1.800 Euro im Jahr gezahlt. Insgesamt ist also eine jährliche staatliche Förderung von 540 Euro möglich.
  • Eine Kinderzulage wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Sie beträgt einen Euro für jeden eingezahlten Euro. Pro Kind und Jahr sind maximal 300 Euro möglich. Ab einem Sparbetrag von 25 Euro monatlich ist die maximale Kinderzulage erreicht.
  • Sparer, die beim Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, erhalten zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro.

Der Mindestbeitrag für die staatlich geförderte private Altersvorsorge liegt bei monatlich 120 Euro. Sparer können jährlich mehr als 1.800 Euro einzahlen, doch eine zusätzliche Förderung wird für Beträge, die 1.800 Euro im Jahr überschreiten, nicht gewährt.

Einzahlungen bis zu 1.800 Euro im Jahr sind steuerlich absetzbar. Auch die staatlichen Zulagen dürfen bei der Steuer berücksichtigt werden.

Mit der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt automatisch, ob die Steuerersparnis höher als die Zulagen ist. Wenn diese Ersparnis höher ist, wird die Differenz über den Steuerbescheid erstattet. Es bleibt bei den Zulagen, wenn sie günstiger sind. Die Variante, die für den Sparer günstiger ist, kommt zum Tragen.