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Was sollte man bei einer Praxisgründung beachten?

Was sollte man bei einer Praxisgründung beachten?Was sollte man bei einer Praxisgründung beachten? Bild: © Robert Poorten #296798556 – stock.adobe.com

Zahlreiche ausgebildete Mediziner, Psycho- und Physiotherapeuten haben den Wunsch, eine eigene Praxis zu eröffnen. Die Erlaubnis zur Gründung einer Praxis liegt vor, wenn Ärzte oder Psychotherapeuten eine Approbation nachweisen können.
In diesem Fall steht es Berufstätigen grundsätzlich frei, eine Privatpraxis zu eröffnen und anschließend Selbstzahler sowie Privatpatienten zu behandeln.

Formelle Anforderungen

Wer als Mediziner ebenfalls in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen behandeln möchte, benötigt eine Zulassung als Vertragsarzt. Diese Zulassung erteilen gesetzliche Krankenkassen.

Für den Erhalt des Dokuments ist es erforderlich, sich zuerst im Arztregister einzutragen und im nächsten Schritt einen schriftlichen Antrag beim Zulassungsausschuss zu stellen.

Geht diese Prüfung positiv aus, erhalten Betroffene eine Bewilligung und dürfen dann eine Praxis eröffnen.

Arztpraxis
Wer als Mediziner ebenfalls in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen behandeln möchte, benötigt eine Zulassung als Vertragsarzt – Bild: © blende11.photo #404249345 – stock.adobe.com

Praxisgründung oder Praxisübernahme? Was ist besser?

Ein Großteil der heute praktizierenden Ärzte übernimmt eine bestehende Praxis und eröffnet demzufolge keine Praxis neu. Die Neugründung einer Arztpraxis ist sogar nur noch in eingeschränktem Maße möglich und wird auch nur für Bereiche empfohlen, in denen eine medizinische Unterversorgung besteht. Beim Praxismanagement Coaching können sich zudem alle angehenden Zahnärzte sowie Fachzahnärzte umfassend über eine Praxisgründung informieren. Denn für diese Branchenvertreter gibt es keine Zulassungsbeschränkungen.

Weniger Risiken als bei einer Praxisübernahme

Außerdem bietet die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis den Vorteil, dass deren Übernahme zumeist mit weniger Risiken als eine Praxisübernahme verbunden ist.

Schließlich übernehmen Mediziner in dem Fall einen bestehenden Patientenstamm und profitieren von der Expertise eines eingespielten Teams.

Die Kosten für eine Praxisgründung sind hingegen wesentlich höher. Bei einer Neueröffnung sowie der Übernahme einer Praxis wird zudem empfohlen, eine Standortanalyse durchzuführen. Auf diese Weise lässt sich automatisch die Wettbewerbssituation ermitteln.

Übernahme einer bereits bestehenden Praxis
Außerdem bietet die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis den Vorteil, dass deren Übernahme zumeist mit weniger Risiken als eine Praxisübernahme verbunden ist Bild: © contrastwerkstatt #34563838 – stock.adobe.com

Private Komponenten berücksichtigen

Möglicherweise spielen private Faktoren ebenfalls in die Entscheidung ein. Zumeist ist die Entscheidung für oder gegen einen Praxisstandort ebenfalls an das private Wohn- und Lebensumfeld gebunden.
Zugleich stellt sich bei einer Praxiseröffnung die Frage, ob Mediziner eine eigene Arztpraxis eröffnen oder eher eine Praxisgemeinschaft ins Leben rufen möchten. In diese Entscheidung fließen ebenfalls persönliche Bedürfnisse ein.

Eigene Praxis oder Praxisgemeinschaft?

Eine eigene Praxis ist für all die Mediziner eine gute Wahl, die sich eher als Einzelkämpfer betrachten und alle wichtigen geschäftlichen Entscheidungen allein treffen möchten. Wer hingegen Teamwork bevorzugt und von allen Vorteilen einer Gemeinschaftspraxis wie geteilten Personal- und Ausstattungskosten profitieren möchte, trifft mit einer Praxisgemeinschaft – auch als Berufsausübungsgemeinschaft bezeichnet – eine gute Wahl.

Allerdings wirkt sich eine Praxisgemeinschaft nicht nur positiv auf die Ausstattungs- und Personalkosten sowie Unterhaltungskosten aus.

Zugleich werden Vertretungen in einer Gemeinschaftspraxis wesentlich einfacher organisiert. Von Vorteil ist es bei diesem Konzept ebenfalls, dass sich Mediziner schnell und einfach eine Zweitmeinung einholen können.

Eine eigene Praxis
Eine eigene Praxis ist für all die Mediziner eine gute Wahl, die sich eher als Einzelkämpfer betrachten und alle wichtigen geschäftlichen Entscheidungen allein treffen möchten Bild: © Robert Kneschke #54781194 – stock.adobe.com

Praxiseröffnung: Details zur Checkliste

Eine Praxisgründung ist ein hochkomplexes Vorhaben. Mediziner sollten es deshalb nicht versäumen, sich fachliche Beratung für die Gründung und Niederlassung, rechtliche sowie steuerliche Beratung einzuholen. Ein wichtiger Teil der Checkliste bezieht sich auf die Eintragung ins Arztregister.
Für diese Eintragung ins Arztregister müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören folgende Anforderungen:

  • Vorlage der eigenen Approbation
  • abgeschlossene Weiterbildung zum praktischen Arzt bzw. Facharzt
  • Für Psychotherapeuten: staatlicher Abschluss oder Abschluss eines anerkannten Instituts in einem von drei Richtlinienverfahren (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie)

Für den Eintrag ins Arztregister sind verschiedene Dokumente wie folgt erforderlich.

  • Passfoto, Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde (als Nachweis einer etwaigen Namensänderung)
  • evtl. Einbürgerungsurkunde und Kopie des Personalausweises
  • Urkunde über Approbation als Psychotherapeut bzw. Arztpraxis
  • Nachweise über bestandene Prüfungen oder bisherige medizinische Tätigkeiten
  • Urkunden über Anerkennung als Facharzt sowie Qualifikation im Richtlinienverfahren
  • Nachweis über abgeschlossene Weiterbildungen

Für eine Zulassung zur Teilnahme an einer vertragsärztlichen Versorgung ist ein weiterer schriftlicher Antrag beim Zulassungsausschuss notwendig.
Diesem Antrag müssen folgende Unterlagen beiliegen:

  1. polizeiliches Führungszeugnis (darf nicht älter als zwölf Monate sein)
  2. aktuell unterzeichnete Drogen- und Trunksuchterklärung
  3. formloses Schreiben einschließlich Arztbezeichnung sowie Praxisadresse
  4. aktueller unterzeichneter Lebenslauf
  5. evtl. Nachweis über gezahlte Antragsgebühr (einschließlich Kopie aus Arztregister)

Weitergabe von Informationen an Institutionen

Nach erfolgreich erfolgter Praxisgründung ist eine Weiterleitung entsprechender Informationen an das Gesundheitsamt, die Ärztekammer sowie das Versorgungswerk bzw. die Ärzteversorgung erforderlich.

Zudem ist es sinnvoll, die Praxiseröffnung mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zu verbinden.

Hierbei empfehlen sich unter anderem Einträge ins Telefonbuch, Schaltungen von Anzeigen über die Praxiseröffnungen in Zeitschriften aus der Region oder Veröffentlichungen von Webseiten.

Praxisgründung: Weitere Empfehlungen auf der Checkliste

Wer als Arzt von einer Anstellung in Selbständigkeit wechselt, muss das zuständige Finanzamt über diesen Wechsel informieren. Ebenso wichtig ist eine TÜV-Abnahme medizinischer Apparate wie Röntgengeräten. Besondere Beachtung gilt dem Personal-Management.
Deshalb sollten sich angehende selbständige Mediziner die Zeit nehmen, sich rechtlich über Optionen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen und alle wichtigen Vertragsdetails beraten zu lassen.

Zudem ist es wichtig, eigenes Personal bei der Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anzumelden. Außerdem ist eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich und angehende Ärzte sollten sich auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung Gedanken machen.
Die Checkliste für eine Praxisgründung ist hilfreich, um sich einen Überblick über alle wichtigen Maßnahmen und Dokumente zu verschaffen. Für zusätzliche Details stehen lokal zuständige Behörden wie die Kassenärztliche Vereinigung Rede und Antwort. Auf den Umgang mit Ärzten spezialisierte Unternehmensberater sind weiterhin wichtige Ansprechpartner.