Die Corona-Krise hat viele Veränderungen mit sich gebracht; unter anderem auch für Kinder. Aufgrund des Lockdowns findet der Unterricht im sogenannten Homeschooling von zu Hause aus statt. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler via Computer unterrichtet. Dafür sind Tablets oder Laptops unerlässlich. Doch diese Anschaffung stellt vor allem Familien, die Hartz-IV empfangen, vor eine finanzielle Herausforderung. Diese Familien sollen jetzt eine Unterstützung vom Staat bekommen.
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Digitale Ausstattung in Familien ist stark vom Einkommen abhängig
Der digitale Wandel macht sich immer stärker bemerkbar und wirkt sich vor allem in Zeiten von Corona verstärkt auch auf den Unterricht aus. Wenn die Schulen durch den Lockdown geschlossen sind, findet das Lernen zu Hause via Videokonferenzen oder Aufgaben über das Internet statt. Um da mithalten zu können, ist die passende technische Ausstattung erforderlich. Diese hängt allerdings stark vom Einkommen der Familien ab.
Laut Statistischem Bundesamt hatten im Jahr 2019 46 Prozent der Haushalte mit einem Einkommen von unter 2.000 Euro kein Tablet, während nur 18 Prozent der Familien mit einem Einkommen von über 5.000 Euro monatlich über kein solches Gerät verfügten. Bei Laptops und Notebooks viel der Unterschied geringer aus: 18 Prozent der Familien mit besonders geringem Einkommen besaßen kein solches Gerät.
Je höher das Einkommen ist, desto mehr Geräte sind in einem Haushalt vorhanden.
Diese Schere zwischen Arm und Reich war schon vor der Corona-Pandemie deutlich sichtbar und hat sich nun vergrößert. Vor allem Kinder aus Familien mit geringerem Einkommen leiden unter den aktuellen Unterrichtsbedingungen, da nicht jedes Kind in solch einem Haushalt über einen Laptop verfügt. Dies gilt vor allem, wenn mehrere Schulkinder in der Familie leben.
Viele Kinder bekommen keinen Laptop von der Schule zur Verfügung gestellt
Aufgrund der Corona-Krise gab es bereits im letzten Sommer eine Aufstockung des Digital-Schule-Pakets, mit dem die digitale Infrastruktur unterstützt werden soll, um 500 Millionen Euro. Damit sollen die Schulen Kindern von Familien mit geringem Einkommen die nötigen technischen Geräte zur Verfügung stellen.
Doch die Umsetzung ist noch immer nicht überall erfolgt. Eine Online-Befragung der Landeskonferenz NRW hat beispielsweise ergeben, dass zwar fast 60 Prozent der Gymnasien ihren Schülern digitale Geräte zur Verfügung stellen, bei Grund-, Haupt- und Realschulen sind es allerdings nur 30 Prozent.
Zuschuss für Laptops für bedürftige Kinder beschlossen
Damit Kinder aus einkommensschwachen Familien die gleichen Bildungschancen bekommen wie Kinder aus Familien mit höherem Einkommen, hat die Bundesregierung nun beschlossen, dass es für bedürftige Kinder Zuschüsse für die notwendige Technik geben soll.
Das Jobcenter wurde angewiesen die Kosten für beispielsweise Computer, Laptops, Tablets und Drucker zu übernehmen.
Pro Kind soll es dafür bis zu 350 Euro geben. Für den Erhalt dieser Zuschüsse sind Kinder von Familien, die Grundsicherung empfangen oder eine Aufstockung erhalten.
Bedingungen für den Anspruch auf den Zuschuss
Den Anspruch für den Zuschuss auf technische Geräte sowie technisches Zubehör hat jedes Kind, dessen Eltern Hartz-IV empfangen oder eine Aufstockung erhalten. Zusätzlich gelten die folgenden weiteren Bedingungen:
- Der Schüler bzw. die Schülerin müssen unter 25 Jahre alt sein und eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen
- Der Anspruch besteht nur, wenn der Computer nachweislich für den pandemiebedingten Online-Unterricht erforderlich ist und kein Leih-Laptop durch die Schule zur Verfügung gestellt wird
- Der Zuschuss gilt auch dann, wenn bereits ein Laptop vorhanden ist, der allerdings nicht den technischen Ansprüchen für den Online-Unterricht entspricht oder von den Eltern zum Arbeiten benötigt wird
- Die Kosten für ab dem 1. Januar 2021 getätigte Anschaffungen können rückwirkend anerkannt werden
So kann der Zuschuss beantragt werden
Um den Zuschuss zu erhalten, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden, die Eltern müssen sich aber an ihr jeweiliges Jobcenter werden. Die Eltern müssen anschließend den Bedarf benennen und einen Nachweis über die Erforderlichkeit des Geräts für den Unterricht erbringen, sowie darüber, dass durch die Schule kein Leihgerät zur Verfügung gestellt wurde.
Dafür ist eine formlose Bestätigung der Schule ausreichend. Bei Ausgaben über 150 Euro muss der Kauf der Geräte zusätzlich nachgewiesen werden.