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Werbung bei Prime Video: Klage von Verbraucherschützern

Werbung bei Prime VideoWerbung bei Prime Video: Klage von Verbraucherschützern - Bild: © Timon #518526942 – stock.adobe.com

Für lange Zeit war Werbung nur ein fester Bestandteil des Free-TV. Weil der Bezahl-Streamingdienst Amazon Prime seinen Zuschauern zukünftig ebenfalls Werbung zeigen möchte, verklagen Verbraucherschützer die Streamingplattform vermutlich zeitnah.

Neue Regelungen auf Amazon Prime

Laut einem Bericht aus dem Handelsblatt möchte der Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV den Amazon-Streamingdienst Prime Video verklagen. Diesen Schritt begründet der Bundesverband mit der Ankündigung des Anbieters, Filme und Serien ab dem 5. Februar mit Werbung zu präsentieren. Die Reklame beschränkt sich jedoch auf einen „begrenzten Umfang“.

In den Augen der Verbraucherschützer ist die Maßnahme jedoch eine „wesentliche Vertragsänderung“, die der Zustimmung aller Nutzer und Nutzerinnen bedarf.

Diesen Schritt leitete Amazon Prime jedoch nicht ein.

Neue Regelungen auf Amazon Prime
Laut einem Bericht aus dem Handelsblatt möchte der Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV den Amazon-Streamingdienst Prime Video verklagen – Bild: © Kaspars Grinvalds #306822854 – stock.adobe.com

Zweifelhafte Vorgehensweise von Prime Video

In der ersten Januarwoche wurde den Kunden nur über eine Mail mitgeteilt, dass sie nur dann aktiv einschreiten müssen, falls sie die werbefreie Alternative gegen einen Aufpreis buchen müssen. Melden sich die Nutzer nicht, wird für sie ab dem Stichtag Reklame eingespielt.
In den Augen des VZBV ist die Änderung allerdings eine versteckte Preiserhöhung, da für werbefreies Streaming zukünftig ein monatlicher Aufpreis von 2,99 Euro fällig wird.

Zweifelhafte Vorgehensweise von Prime Video
In der ersten Januarwoche wurde den Kunden nur über eine Mail mitgeteilt, dass sie nur dann aktiv einschreiten müssen, falls sie die werbefreie Alternative gegen einen Aufpreis buchen müssen – Bild: © JuanCi Studio #314463211 – stock.adobe.com

Missachtung von Verbraucherrechten

Wie VZBV-Chefin Ramona Pop gegenüber dem Handelsblatt betonte, sei es Amazon nicht gestattet, die eigenen Kunden einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Auf diese Weise würden Verbraucherrechte missachtet werden.

Zuerst mahnten die Verbraucherschützer die in Deutschland ansässige Konzerntochter Amazon Digital Germany GmbH ab, um nun aufgrund des einseitigen Vorgehens durch Amazon Klage einzureichen. Wie Pop betont, haben Prime-Video-Nutzer auch zukünftig einen Anspruch auf werbefreies Streaming für den bisherigen Beitrag.

Strategien anderer Streamingdienste

Mittlerweile ist Amazon schon längst nicht mehr der einzige Streamingdienst, der Werbepausen einlegt. Im Vorfeld offerierten Disney +, Netflix oder einige Abovarianten von Wow ebenfalls Angebote mit Reklame. Von dieser Regelung waren allerdings zahlende Kunden ausgeschlossen, die ihre werbefreien Abos schon im Vorfeld abgeschlossen hatten.