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Gepäckverlust – Was, wenn die Airline meinen Koffer verliert?

GepäckverlustGepäckverlust – Was, wenn die Airline meinen Koffer verliert? - Bild: ©Chalabala #715845954 – stock.adobe.com

Es ist einer der schlimmsten Alpträume, die beim Reisen passieren kann. Nach einem langen Flug wartet man sehnsüchtig am Gepäckband, wobei die Zeit stillzustehen scheint. Auch nach längerer Wartezeit ist kein Koffer in Sicht. Man muss es sich eingestehen: Die Airline hat das Gepäck verloren. Wir zeigen, wie man sich in so einem Fall korrekt verhält und wo die Rechte für Verbraucher liegen.

Warum verliert eine Airline Gepäck?

Der Verlust eines Gepäckstücks kann verschiedene Gründe haben. Hier sollte man zunächst ruhig bleiben. Ein Koffer geht nicht einfach so verloren, oder wird gestohlen – vielmehr liegt das an internen Fehlern bei der Gepäckabwicklung. Am häufigsten kommt ein Koffer dann nicht an, wenn Fehler am Umsteigeflughafen vorliegen. So kann eine kurze Umsteigezeit dazu führen, dass das Gepäck vorerst am Transferflughafen liegen bleibt oder in ein falsches Flugzeug umgeleitet wird. Etwa 45 % aller Gepäckverluste gehen auf die Kappe eines fehlerhaften Transfers.

Vor allem bei Flughäfen mit hohem Gepäckaufkommen und engen Abfertigungsmaschinen kann es vorkommen, dass der Barcode der Gepäckstücke beschädigt und unlesbar wird.

Die Koffer landen dann am sogenannten Lost and Found Schalter, wo sie nach dem Anzeigeverfahren ihrem Besitzer zugeordnet werden können. Ein weiterer Grund sind manuelle Sortierfehler, die entstehen, wenn Menschen unter Zeitdruck geraten oder ein zu hohes Kofferaufkommen die Konzentration erschwert. Auch hier kommen die meisten Gepäckstücke nach einer kurzen Wartezeit wieder zu ihren Besitzern zurück. Denn etwa 95 % aller verlorenen Koffer tauchen wieder auf.

Warum verliert eine Airline Gepäck
Am häufigsten kommt ein Koffer dann nicht an, wenn Fehler am Umsteigeflughafen vorliegen – Bild: ©dizfoto1973 #291526349 – stock.adobe.com

Vorgehen bei Gepäckverlust – Der Property Irregularity Report

Wartet man am Zielflughafen vergeblich auf das Gepäck wird man es irgendwann einsehen müssen: Hier wird der Koffer nicht mehr auftauchen. Der erste Weg führt nun zum Lost and Found Schalter. Er ist in der Regel in der Nähe der Gepäckabgabe gut sichtbar ausgeschildert. Hier ist die erste Anlaufstelle für verloren gegangene Gepäckstücke. Am wichtigsten ist jetzt der Gepäck-Barcode, der beim Check-In von den Flughafenmitarbeitern auf die Bordkarte geklebt wurde. Dieser sollte nach dem Einscannen als Nachweis aufbewahrt werden.

Zudem muss ein sogenannter Property Irregularity Report (PIR) erstattet werden. Hier gibt man alle nötigen Informationen rund um das Gepäck an – gemeinsam mit einer Verlusterklärung. Neben der Flugnummer und der Gepäckstückregistrierungsnummer, die sich auf dem Gepäck-Barcode findet, gehört dazu auch eine optische Beschreibung des Koffers.

Im Anschluss sollte separiert dazu eine Online-Verlustmeldung bei der Airline erstattet werden. Hier werden mehrere Details abgefragt. Dazu gehört auch der Inhalt des verlorenen Gepäckstücks. Dabei sollte so detailliert wie möglich vorgegangen werden, um im Falle des tatsächlichen Verlustes umfänglichen Schadenersatz einfordern zu können. Dazu dienen auch Bilder des Koffers und seines Inhalts. In der Regel haben Geschädigte für die Online-Verlustmeldung sieben Tage Zeit.

Wartet man am Zielflughafen auf Gepäck
Wartet man am Zielflughafen vergeblich auf das Gepäck wird man es irgendwann einsehen müssen: Hier wird der Koffer nicht mehr auftauchen – Bild: ©Klemenso #474714068 – stock.adobe.com

Rechte bei Gepäckverlust auf der Hinreise – Der Notkauf

Die Situationen sowie Rechte sind bei Hin- und Heimreise verschieden. Für den Verbraucher ist ein Gepäckverlust auf der Hinreise meist die ungünstigere Version. Ohne Wechselklamotten an einem fremden Ort führt der erste Weg meist ins Bekleidungsgeschäft. Glücklicherweise haben Verbraucher hier mehrere Rechte. Geht der Koffer auf der Hinreise verloren, ist die Airline verpflichtet, die Kosten für einen Notkauf von notwendigen Klamotten zu tragen. Diese sollten jedoch im Rahmen liegen – Luxusartikel werden nicht erstattet. Auch Kosmetika wie Toilettenpapier oder Zahnbürsten werden zu 100 % von der Airline übernommen. In jedem Fall muss jedoch der Kassenbeleg als Nachweis aufbewahrt werden.

Sollte Sportausrüstung wie Ski oder Surfbretter nicht am Flughafen ankommen, werden die Leihgebühren für ein etwaiges Objekt von der Airline gedeckt.

Selbst die Leihkosten für einen Kinderwagen fallen zum Teil unter die Haftungsgrenze der Fluggesellschaft. Jedoch muss beachtet werden, dass pro reisende Person eine Schadenersatzzahlung von knappen 2.000 € möglich ist. Dazu zählen auch die Ersatzkäufe. Ein guter Richtwert sind 50 € pro Tag, die Airlines für notwendige Ersatzkäufe zahlen. Das ist der Durchschnitt aller untersuchten Airlines – eine einheitliche Regelung für tägliche Ausgaben gibt es nicht. Alle weiteren Rechte verhalten sich gleich wie bei der Heimreise.

Rechte bei Gepäckverlust auf der Heimreise – Schadensersatz bei Verlust

Grundsätzlich gilt ein Gepäckstück, dass nicht am Zielflughafen ankommt, vorerst als verspätet. Nach der regelkonformen Anzeige über den Property Irregularity Report (PIR) gilt es Ruhe zu bewahren. Etwa 2,3 Milliarden € kosten Airlines jährlich verspätete oder verloren gegangene Koffer, wobei fast alle wieder beim Besitzer ankommen. Das geschieht meist innerhalb von 21 Tagen. Sollte der Koffer in dieser Zeit nicht wieder aufgefunden werden, gilt er offiziell als verloren. Nun kann Schadenersatz verlangt werden. Dieser liegt (Stand April 2025) bei etwa 2.000 € pro reisende Person, nicht etwa pro Gepäckstück. Wichtig ist, dass nur der Zeitwert ersetzt wird, den die verlorenen Gegenstände bei Verlust noch hatten – und nicht der Anschaffungswert.

Zusätzlich sind Wertgegenstände vom Schadenersatz ausgeschlossen. Dazu zählen neben Technik wie Laptops und Kameras auch Schmuck und Bargeld. Diese Objekte sollten daher immer im Handgepäck mitgeführt werden. Ein Tipp: Wenn nicht alle Belege zum Nachweis des Kofferinhalts gefunden werden können, helfen auch Online-Rechnungen, die sich häufig noch im E-Mail-Postfach finden lassen. Zudem können Bilder der Reise oder des Kofferinhalts als Nachweis dienen und sollten der Airline im Falle des tatsächlichen Verlustes zugeschickt werden.

Fazit

Ein Gepäckverlust kann ein unfassbar belastendes Ereignis sein. Die meisten Koffer tauchen nach einer kurzen Wartezeit jedoch wieder bei ihrem Besitzer auf.
Sollte das Gepäck während der Hinreise verloren gehen, haben Verbraucher Anrecht auf Notfallkäufe, wie Kleidung und Kosmetikartikel. Taucht ein verspäteter Koffer auch nach 21 Tagen nicht auf, gilt er offiziell als verloren. Hier haben Reisende Anspruch auf eine Schadenersatzzahlung von maximal 2.000 €.