Millionen an Menschen besitzen Vermögen in Form von Immobilien, Geld, Kunstwerken oder anderen kostbaren Gegenständen. Andere Personen haben ein negatives Vermögen, sie haben Schulden.
Doch was geschieht im Todesfall mit dem Vermögen oder mit den Schulden? Diese Frage regelt das deutsche Erbrecht, das die Verteilung des Nachlasses sowie eine etwaige Erbfolge festlegt.
Inhaltsverzeichnis
Was regelt das Erbrecht?
Als Teil des Zivilrechts regelt das Erbrecht die rechtlichen Folgen des Todesfalls einer Person, falls der Erblasser Vermögen besitzt.
Weil deutsches Erbrecht auf dem Grundsatz der Testierfreiheit basiert, kann generell jede Person allein entscheiden, wer dessen Vermögen nach dem eigenen Ableben erben soll.
Zugleich schließt das Erbrecht einige Einschränkungen ein, die einen Ausgleich zwischen Interessenten der Erblasser sowie der Familie des Erblassers erschaffen sollen.
Unterschiede zwischen gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge
Hierzulande ist das Erbrecht überwiegend im BGB – dem Bürgerlichen Gesetzbuch – geregelt. Eine Differenzierung erfolgt zwischen der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge. Von gesetzlicher Erbfolge ist die Rede, falls kein Testament vorliegt und keine anderweitige Vereinbarung zur Erbfolge besteht. Unter diesen Umständen erbt die Familie der verstorbenen Person nach festgelegten Regeln.
Bei der testamentarischen Erbfolge legte die verstorbene Person durch ein Testament oder einen Erbvertrag genau fest, wer das Vermögen erhalten soll.
Bereiche des deutschen Erbrechts
Das deutsche Erbrecht schließt Regelungen zur Erbengemeinschaft, den Pflichtteilen sowie zur Erbschaftssteuer ein. Bei einer Erbengemeinschaft erben mehrere Personen zusammen oder können alternativ über das Vermögen der verstorbenen Person verfügen.
Auf Pflichtteile haben nahestehende Verwandte der verstorbenen Personen auch dann einen Anspruch, falls sie nicht im Testament erwähnt wurden.
Eine Bezahlung der Erbschaftssteuer ist fällig, falls der Nachlass festgelegte Freibeträge überschreitet. Betroffene sind gut beraten, sich im Vorfeld intensiv mit dem Erbrecht zu befassen und eventuell ein Testament oder einen Erbvertrag festzulegen.
Wissenswertes zur gesetzlichen Erbfolge
In Deutschland tritt die gesetzliche Erbfolge automatisch ein, falls Verstorbene die Erbfolge nicht testamentarisch geregelt haben und keine andere Vereinbarung zur Erbfolge besteht. Unter diesen Umständen erben Familien der Verstorbenen nach im BGB festgelegten Schemata. Ein wichtiger Faktor ist die Verwandtschaftsbeziehung zur verstorbenen Person. Falls die verstorbene Person keine Kinder hat, nehmen Eltern der verstorbenen Person die Erbfolge an.
Falls diese bereits ebenfalls schon verstorben sind, kommen Geschwister des Verstorbenen als Erben in Betracht. Das BGB unterscheidet zwischen einer Verwandtschaft in gerader Linie – darunter Kinder oder Eltern – oder in Seitenlinie, beispielsweise Geschwister, Onkels oder Tanten. Der Erbanteil ist umso höher, je näher die verwandtschaftlichen Beziehungen sind.
Details zur testamentarischen Erbfolge
Die testamentarische Erbfolge tritt hierzulande ein, wenn der oder die Verstorbene zu Lebenszeiten ein Testament festgelegt hat. Unter diesen Umständen kann die verstorbene Person selbst festlegen, wer das Vermögen in welchem Umfang erben soll. Die Testierfreiheit ist jedoch durch Pflichtteilansprüche naher Verwandter limitiert. Zur Wirksamkeit muss ein Testament bestimmte Formvorschriften einhalten. Beispielsweise muss das Dokument eigenhändig verfasst, datiert und unterschrieben sein. Den Erblassern steht es deshalb frei, die Testamente durch einen Notar erstellen zu lassen.
Eine Alternative ist ein gemeinschaftliches Testament, das Eheleute oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam unterzeichnen können.
Bei diesem Dokument steht es den Partnern frei, sich gegenseitig als Alleinerben einzutragen oder auf anderweitige Erbregelungen zu einigen. Eine Änderung des Dokuments wäre allerdings auch nur gemeinschaftlich möglich. Die Verfasser des Testaments sind gut beraten, das Dokument regelmäßig zu aktualisieren. Auf diese Weise sichern die Erblasser ab, dass das Testament stets aktuellen Umständen entspricht.
Was ist die Erbschaftssteuer?
Eine Erbschaftssteuer fällt in Deutschland an, falls Vermögen geerbt oder vererbt wird. Die Höhe dieser Steuer hängt vom Wert des Erbes sowie der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen den Erben und Erblassern ab. Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner profitieren in Deutschland von einer Steuerbefreiung, falls das geerbte Vermögen einen festgelegten Freibetrag nicht überschreitet.
Während diese Freibeträge für Kinder und Enkelkinder vergleichsweise hoch sind, sind diese Beträge für weiter verwandte Erben deutlich geringer. Möchten Erblasser die Höhe der Erbschaftssteuer minimieren, sollten sie ihr Hab und Gut bereits zu Lebzeiten verschenken. Unter diesen Umständen muss die Schenkung jedoch schon mindestens zehn Jahre vor dem Tod der schenkenden Person zur Verfügung gestellt werden.
Besonderheiten einer Erbengemeinschaft
Falls mehrere Personen gemeinsam erben, ist von einer Erbengemeinschaft die Rede. Da bei dieser Regelung jeder Erbe ein Miteigentumsrecht am geerbten Vermögen besitzt, besteht ein automatischer Anspruch auf eine Nutzung und Verwaltung des Hab und Guts.
Allerdings müssen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft eine gemeinsame Entscheidung über das Vermögen treffen.
Wie funktioniert eine Erbausschlagung?
Unter Umständen ist eine Erbausschlagung die bessere Entscheidung. Dies ist beispielsweise bei einer Überschuldung der Fall. In vielen Situationen schlagen Betroffene die Erbschaft aus, falls sie an das Erbe gekoppelte Verpflichtungen nicht erfüllen können.
Ein weiterer Grund für eine Erbausschlagung ist der Wunsch, das Erbe nicht anzunehmen, weil die Nachlassverwaltung durch lange Aufenthalte in einem anderen Land schlichtweg zu kompliziert erscheint. Im Regelfall muss eine Erbausschlagung innerhalb von sechs Wochen erfolgen.
Ansprüche durch den Pflichtteil
Als Pflichtteil wird der gesetzliche Anspruch auf einen bestimmten Erbanteil bezeichnet, der enterbten nahen Verwandten der Erblasser zusteht. Dieser Pflichtteil soll absichern, dass nahe Angehörige trotz Erbausschlagung oder Enterbung dennoch einen Anteil des Nachlasses erhalten.
Gesetzliche Regelungen schreiben vor, dass die Höhe des Pflichtteils der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht.
Eine Berechnung des Pflichtteils basiert auf dem Wert des Nachlasses, das der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes besaß.
Unterstützung bei Erbstreitigkeiten
Treten infolge der Erbschaft Streitigkeiten zwischen mehreren Erben ein, sollten Betroffene nach Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung anstreben. Eine bewährte Option ist eine Mediation, bei der ein unabhängiger Dritter versucht, eine Vermittlung zwischen den Parteien zu verfolgen und eine für alle Beteiligten geeignete Lösung zu finden. Misslingt die außergerichtliche Einigung, droht ein Rechtsstreit vor Gericht.
Abhängigkeit von der Streitigkeit, ist das Zivilgericht oder das Nachlassgericht für diesen Zweck zuständig. Bei Bedarf sollten sich Betroffene von einem Fachanwalt für Erbrecht vertreten lassen.