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Ehegattensplitting – Steuervorteile, die sich auf die spätere Rente auswirken

EhegattensplittingEhegattensplitting – Steuervorteile, die sich auf die spätere Rente auswirken - Bild: © K Seisa/peopleimages.com #602891587 – stock.adobe.com

Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist in aller Munde und wird heiß diskutiert. Gerade bei großen Gehaltsunterschieden werden unterschiedliche Steuerklassen von Ehegatten gewählt, um auf diese Weise die Steuerlast zu verringern.
Wichtig ist aber das Wissen darum, welche Auswirkungen die Steuervorteile durch das Splitting für die spätere Rente bedeuten.

Die Stimmung hinsichtlich der Abschaffung des Ehegattensplittings

Der Vorschlag von SPD-Chef Lars Klingbeil, das Ehegattensplitting abzuschaffen, anstatt das Elterngeld zu kürzen, ist seitdem ein Streitthema in der Ampel-Koalition. Die FDP äußert sich lautstark dagegen, während die SPD den Vorschlag verteidigt, weil darin ein Vorstoß gesehen wird. Im Gegensatz dazu zeigen sich die Grünen gegenüber diesem Vorschlag offen. Die CDU/CSU hingegen warnt vor der Abschaffung, weil es dadurch zu einer Benachteiligung von verheirateten Paaren gegenüber nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kommen würde.

Auch im Internet kristallisiert sich eine gespaltene Meinung zur möglichen Abschaffung des Ehegattensplittings heraus.

Genauso wie Klingbeil sehen viele Menschen darin ein verstaubtes, antiquiertes Steuermodell, das langfristig gesehen die Gleichstellung verhindert. Andere haben hingegen die Befürchtung, dass durch die Abschaffung zahlreiche Familien mehr Steuern zahlen müssten. Worüber nicht diskutiert wird, welche Bedeutung das Ehegattensplitting eigentlich für die spätere Rente hat.

Vorschlag Abschaffung Ehegattensplittings
Der Vorschlag von SPD-Chef Lars Klingbeil, das Ehegattensplitting abzuschaffen, anstatt das Elterngeld zu kürzen, ist seitdem ein Streitthema in der Ampel-Koalition – Bild: © js-photo #99147743 – stock.adobe.com

Das steckt hinter den Steuervorteilen beim Ehegattensplitting

Im Jahr 1958 hat das Bundesverfassungsgericht veranlasst, das Ehegattensplitting ins Einkommenssteuergesetz aufzunehmen. Das Ehegattensplitting bewirkt, dass von einem verheirateten Paar das gemeinsame Einkommen halbiert und auf das halbierte Einkommen die Einkommenssteuer berechnet wird. Wenn der eine zum Beispiel 60.000 Euro im Jahr verdient und der andere nicht erwerbstätig ist, bedeutet das bei der Besteuerung, dass beide besteuert werden, als ob sie 30.000 Euro verdienen würden.

Auf diese Weise zahlen Ehepaar jährlich etwa 5.000 Euro weniger Steuern. Ein Maximum wird erreicht, wenn das Gehalt zwischen den Ehepartnern maximale Unterschiede aufweist, also einer sehr wenig und der andere sehr viel verdient. Derjenige mit dem hohen Gehalt zahlt sehr wenig Steuern in der Steuerklasse 3 und der andere sehr viel bei Steuerklasse 5. Welche Auswirkung hat das aber auf die Rente von Ehefrauen? Häufig sind sie diejenigen, die weniger verdienen.

Steuervorteilen beim Ehegattensplitting
Steuervorteilen beim Ehegattensplitting – Bild: © Fabio #470157695 – stock.adobe.com

Der Einfluss von Ehegattensplitting auf die Rente

Die Steuerklasse hat keinen direkten Einfluss auf die spätere Rente, weil die Bemessung anhand des Bruttolohns erfolgt. Wenn durch die Steuerklasse 5 mehr Steuern und der Partner mit Steuerklasse 3 weniger Steuern bezahlt, hat das erst einmal keinen Einfluss.

Wird hingegen wegen der Steuerersparnis ganz bewusst nur Teilzeit gearbeitet oder ein schlechter bezahlter Job ausgeübt, kann sich das Ehegattensplitting indirekt auswirken.

Denn nicht nur Netto wird weniger verdient, sondern auch das Bruttogehalt ist geringer. Mit einem geringen Einkommen wird Brutto noch weniger verdient Meist ist das bei Frauen so, weil sie öfter nur in Teilzeit arbeiten. Dadurch wird eine Stabilisierung des Gender-Pay-Gap verhindert, der sich durch mehr Berufserfahrung vergrößert. Das wirkt sich gerade bei Frauen auf die spätere Rente aus. Denn wer im Hier und Jetzt wegen steuerlichen Vorteilen nur Teilzeit arbeitet und somit weniger verdient, zahlt auch für die Rente geringere Beiträge ein und gleichzeitig werden weniger Rentenpunkten gesammelt. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Höhe der Rente, die im Alter dann ausgezahlt wird.

Vorteile bei der Witwenrente durch große Gehaltsunterschiede

Gibt es während der Berufstätigkeit große Gehaltsunterschiede bei Ehepaaren bringt das zwar Steuervorteile. Allerdings wirkt sich das negativ auf die Rente der Person aus, die im Berufsleben weniger verdient hat, was oftmals bei Frauen der Fall ist. Zumindest bis der Partner oder die Partnerin stirbt. Scheidet der Hauptverdiener aus dem Leben, erfolgt eine Absicherung des Hinterbliebenen über sie sogenannte Hinterbliebenenrente, die auch als Witwen- oder Witwerrente bezeichnet wird oder das sogenannte Rentensplitting.

Finanziell lassen sich die größten Vorteile erzielen, wenn in einer Ehe eine Person keinen Anspruch auf staatliche Rente erwirtschaftet hat. Ungerecht ist das gegenüber Eheleuten, die beide gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Darum ist die Ökonomin Monika Schnitzler der Meinung, dass die Witwenrente abgeschafft werden sollt und im Gegenzug das Rentensplitting zur Pflicht werden. Ehepaare könnten sich nach dem Ableben oder schon zu Lebzeiten für das Rentensplitting entscheiden.
Dabei würden die Rentenansprüche zu gleichen Teilen aufgeteilt, die aus der Zeit der Lebenspartnerschaft oder Ehe stammen. Zu diesen gehören auch die Betreuungszeiten. Wer höhere Rentenansprüche hat, gibt davon einen Teil ab, wenn beide nicht mehr arbeiten gehen.

Vorteile bei der Witwenrente durch große Gehaltsunterschiede
Vorteile bei der Witwenrente durch große Gehaltsunterschiede – Bild: © zinkevych #144692425 – stock.adobe.com

So könnte Rentensplitting aussehen

Rentensplitting muss nicht beantragt werden.

Dafür wird von Ehepaaren lediglich eine gemeinsame Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung abgegeben.

Folgendermaßen könnte dann das Rentensplitting für berentete Ehepaare aussehen: Während der Ehe sammelt Person A Rentenansprüche in Höhe von 2.000 Euro monatlich an. Schon zu Lebzeiten erhalten beide, also auch Person B 1.000 Euro. Nach dem Ableben von Person A bekommt Person B diese weiter. Das bedeutet: Vor und während der Ehe hat Person A monatliche Rentenansprüche von 1.000 Euro gesammelt, was zusammen 2.000 Euro ergibt.
Zu Lebzeiten gibt es also eine Rente von 1.500 Euro für Person A, während Person B 500 Euro bekommt. Das ist die Hälfte des Betrags der in der Zeit der Ehe entstanden ist. Nach dem Ableben von A bezieht Person B diese weiter.

Rentensplitting anstatt Witwenrente und Ehegattensplitting

Würde das Rentensplitting eingeführt, könnte es zur Beendigung der Quersubventionen durch alleinstehende Steuer- und Beitragszahler bei Alleinverdienern in der Ehe kommen. Davon geht die Ökonomin Schnitzler aus. Paare, die sich weiterhin dafür entscheiden, dass die traditionelle Rollenverteilung gelebt wird, müssten beim Rentensplitting jedoch den Partner, der nicht erwerbstätig ist, durch eine private Altersvorsorge absichern als es bislang notwendig ist. Eine zusätzliche private Altersvorsorge lässt sich durch eine zusätzliche private Rentenversicherung oder Lebensversicherung ermöglichen. Ebenfalls kann dazu Anlagevermögen dienen, dass durch Staatsanleihen, Einzel-Aktien, ETFs oder Kryptowährungen erwirtschaftet wird.

Durch das Ehegattensplitting werden die Anreize reduziert, das beide Ehepartner einer eigenen Beschäftigung nachgehen und ausreichend Rentenanwartschaften sammeln. Alleinstehende Beitragszahler finanzieren zudem die Rentenansprüche von Personen mit, die nicht erwerbstätig waren und nicht selber in das Rentensystem eingezahlt haben. Das ist ein Widerspruch zum Gleichwertigkeitsprinzip, nach dem im Grundsatz die Auszahlung anhand der selbst eingezahlten Beiträge bemessen wird.
Nicht nur das Ehegattensplitting, von dem Eheleute mit nur einem Hauptverdiener hauptsächlich profitieren, sondern auch die Witwenrente ist demnach keine faire Lösung.